Die öffentliche BestellungMeine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für "Schäden an Gebäuden" wurde im Jahr 2005 durchgeführt.
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und treten am Markt auf.
Um Sachverständige, die auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert sind, von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Ich wurde als Sachverständiger für "Schäden an Gebäuden" durch die IHK Regensburg öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern wie die IHK Nürnberg oder Regensburg, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.).
Öffentlich bestellte "Sachverständige für Schäden an Gebäuden" zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.
Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Wegen Ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen der deutschen Gerichte.
Für seine Leistung als "Sachverständige für Schäden an Gebäuden" ist dieser immer persönlich verantwortlich. |